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25-03-24

Führerschein ohne MPU ....

- das wird durch Argon12 möglich. Als professionelle Agentur erledigen wir alles Notwendige für Sie, zum Beispiel beschaffen wir Ihnen einen Bezugsgrund zu dem Land Tschechien. Auch eine Führerscheinumschreibung ist kein Problem.

 

Tschechischer Führerschein

 

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Wir können Ihnen helfen!
Wir lassen Sie nicht zu Fuß gehen!

 

 

Herzlich Willkommen auf der Internetseite von


Argon 12

Führerschein ohne MPU



NEU! Sie vermitteln, wir bezahlen!
Für jeden Kunden, den Sie uns vermitteln, erhalten Sie eine Provision von 100 Euro!



Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse, wenn Sie mit 100%-iger Sicherheit einen legalen EU- Führerschein erwerben möchten.
Ersparen Sie sich die lästigen MPU Vorbereitungskurse und ärztlichen Untersuchungen.
Wir alle wissen, wie schwer es ist, wenn der Führerschein wegen Alkohol oder Drogen entzogen wurde und eine MPU-Auflage besteht.

Bei uns erwerben Sie einen gültigen, absolut legalen EU-Führerschein, der durch das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs anerkannt werden muss! (Eine Kopie eines tschechischen Führerscheins sehen Sie links.)
In unserer Agentur wird alles von uns persönlich erledigt. Da wir vor Ort leben, brauchen wir keine fremden Vermittler!

Sie werden von uns persönlich betreut.
Wir erledigen alles rund um Ihren Führerschein für Sie - von A-Z. Wir helfen Ihnen, auf dem schnellsten legalen Weg (185 Tage-Regelung) einen gültigen EU-Führerschein zu erlangen. Unsere Agentur nimmt jeweils nur eine gewisse Anzahl an Mandanten an, da uns die Qualität unserer Arbeit und die Zufriedenheit unserer Kunden sehr wichtig sind.

Da wir ortsansässig sind, ist es für uns kein Problem, alles Notwendige für Sie zu erledigen, damit sie einen legalen EU-Führerschein erwerben können.
Im Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 1. März 2012 wurde entschieden, dass EU-Führerscheine in Deutschland anerkannt werden müssen, wenn der Besitzer im Ausland gewohnt hat. Dann allerdings muss die Fahrerlaubnis sogar gelten, wenn der Besitzer zuvor in Deutschland beim sogenannten ?Idiotentest? durchgefallen ist und demnach eigentlich kein Auto mehr fahren dürfte.

Wir halten uns immer strikt an die gesetzlichen Vorschriften, damit Sie einen legalen EU-Führerschein erwerben können.


Ihre Zufriedenheit und Mobilität ist unser Ziel.


Weitere Informationen finden Sie unter den Menüpunkten:

  • Ablauf
  • Leistungen
  • Umschreibung


Erkundigen Sie sich kostenlos und nehmen über das:

  • Kontaktformular Verbindung mit uns auf oder/und melden Sie sich unter dem Menüpunkt
  • Anmeldung an.


Oder rufen Sie uns an:

Büro Deutschland:

Tel.: 0170/6795809

 

Büro Tschechien:
Tel.: 00420 / 608418708

Preise

Preise für die EU-Führerscheine, der verschiedenen Klassen (all inclusive) mit gültigem Wohnsitz in Tschechien und Geburtennummer!

 

 

 

Klasse...............Preis
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Klasse A...........1.800,00 Euro

Klasse B...........2.800,00 Euro

Klasse BE............700,00 Euro

Klasse A + B.....3.500,00 Euro

Klasse C...........3.000,00 Euro

Klasse CE............900,00 Euro

 

 

 

Bezahlung:


Die Bezahlung erfolgt in 2 Raten:

  • 1. Rate: Bei der ersten Anreise vor Ort für Anmeldung, Geburtennummer und Wohnsitz.
  • 2. Rate: Restbetrag, wird bei der zweiten Anreise in Tschechien zur Prüfung zum EU-Führerschein bezahlt.

Ablauf



Zu Beginn erhalten Sie per Telefon eine persönliche Beratung über den Erwerb eines rechtsgültigen legalen EU-Führerscheines. Nachdem Ihre Fragen beantwortet wurden und geklärt sind, schicken wir Ihnen per Post oder per E-Mail ein Anmeldeformular zu.


Wichtig: Wir empfehlen Ihnen, den EU-Führerschein unter Einhaltung aller EU-Vorschriften sowie der Vorschriften des ausstellenden Landes Tschechien zu erwerben. Dieser Führerschein ist somit rechtssicher und Sie können jeder Polizeikontrolle mit ruhigem Gewissen entgegensehen.
Zusätzlich: Wir beschaffen Ihnen einen Bezugsgrund zu dem Land Tschechien. (Für Anfrage von deutschen Behörden!) Damit ist Ihr Führerschein absolut sicher!

Um den Führerschein zu erwerben, sind zwei Anreisen erforderlich, bei denen Sie von uns persönlich in einem Hotel in Empfang genommen und betreut werden.
Auf Anfrage können Sie auch unseren Fahrservice in Anspruch nehmen!


1. Anreise


Die Anreise erfolgt jeweils sonntags bis gegen 16:00 Uhr. Dann werden alle notwendigen Unterlagen zur Beantragung der Geburtennummer und des Wohnsitzes ausgefüllt. Am folgenden Tag werden dann alle notwendigen Behördengänge (wie Ausländerpolizei, Passbilder und Notar) durchgeführt. Ab Mittag können Sie dann wieder abreisen.


Dafür benötigen Sie folgende Unterlagen:


  • Personalausweis
  • Europäische Krankenversicherungskarte



2. Anreise

Sobald wir die Mitteilung erhalten, dass Ihre Bürgerkarte (siehe links) sowie die dazugehörige Geburtennummer ausgestellt sind, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um einen Prüfungstermin zu vereinbaren. Dies ist in der Regel nach ca. 2 Monaten der Fall.
Am Anreisetag werden wir dann gemeinsam mit Ihnen Ihre Bürgerkarte sowie Ihre Geburtennummer bei der Ausländerpolizei abholen. Am Tag der Prüfung werden Sie von uns persönlich zur Führerscheinprüfungsbehörde begleitet, um dort die theoretische sowie die praktische Prüfung abzulegen. Die Prüfung wird unter der Aufsicht eines Prüfungskommissars und eines vereidigten Dolmetschers abgelegt. Danach können Sie wieder Ihre Heimreise antreten. Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen 185 Tage werden wir dann Ihren Führerschein beantragen und abholen und Ihnen anschließend Ihren neuen Führerschein per Post übersenden. - Sie können natürlich nach Ablauf der 185 Tage mit uns gemeinsam den Führerschein bei der Behörde abholen.
Sie werden immer von uns persönlich begleitet!

Leistungen

Erste Anreise:

  1. Anmeldung eines Nebenwohnsitzes in Tschechien

  2. Gebühren für Wohnsitz-Anmeldung (mit gültigen Mietvertrag)

  3. Gebühren für die Beantragung der Geburtennummer (Rodne Cislo)

  4. Meldeadresse in der tschechischen Republik

  5. Mietkosten für die Meldeadresse / Wohnung in der tschechischen Republik

  6. Gebühren für die Bürgerkarte (Nachweis von der Behörde, dass man in der tschechischen Republik gemeldet ist)

  7. Reservierung Ihres Hotelzimmers für den Aufenthalt zur Ihrer Beantragung des Wohnsitzes und der Rodne Cislo (Geburtsnummer)

  8. Wir geben Ihnen sämtliche Fragen zur Führerscheinprüfung in deutscher Übersetzung mit und Sie können sich damit auf die Prüfung in Ruhe in Deutschland vorbereiten.



Zweite Anreise:

  1. Gebühren für die Anmeldung bei den Behörden zur EU Führerschein-Prüfung

  2. Gebühren bei den Behörden

  3. Ärztliche Untersuchung mit Sehtest in Tschechien

  4. Vorbereitung auf die theoretische Prüfung in deutscher Sprache

  5. Theoretische und ggf. praktische Ausbildung in deutscher Sprache

  6. Fahrstunden nach tschechischer rechtlicher Vorschrift

  7. Betreuung während der Prüfung durch einen gerichtsvereidigten Dolmetscher

  8. Gebühren für den Dolmetscher zur Begleitung bei den Behördengängen

  9. Reservierung Ihres Hotelzimmer für den Aufenthalt zur EU Führerscheinprüfung



Nicht enthaltene Kosten

  • Fahrservice (Bei Anfrage)
  • Hotelzimmer ca 25 Euro

       Ärztl. Untersuchung 40 Euro

Umschreibung

Führerscheinumschreibung

Umschreibung alter tschechischer Führerscheine
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Umschreibung des EU-Führerscheins mit eingetragenem deutschen Wohnsitz.

Warum? Laut Urteil des EUGH darf in einem tschechischen oder anderen EU-Führerschein kein deutscher Wohnsitz mehr eingetragen sein.
Wie? Unsere Agentur wird für Sie den tschechischen Wohnsitz anmelden und Ihre Adresse umschreiben lassen.

Die Gebühren für die Umschreibung eines tschechischen Führerscheins betragen 1.200,00 Euro.

  1. Anreise
    Findet sonntags gegen 16 Uhr statt. Dort wird dann der Ablauf des folgenden Tages besprochen. Am Montag wird dann von Ihnen in unserem Beisein Ihre Geburtennummer beantragt und die notwendigen neuen Passbilder werden gemacht.

  2. Anreise
    Wenn Ihre Geburtennummer und Bürgerkarte fertig sind, werden Sie von uns persönlich Informiert und wir werden mit Ihnen einen Termin vereinbaren. Die Bürgerkarte und Geburtennummer werden Sie persönlich mit uns bei der zuständigen Ausländerpolizei abholen.
    Achtung! Diese beiden Dokumente sind zwingend notwendig!
    Am gleichen Tag werden wir mit Ihnen die Umschreibung Ihres Führerscheins bei der Führerscheinbehörde beantragen.
    Ihren umgeschriebenen legalen Führerschein erhalten sie ca. 1 Woche später per Post oder Sie können Ihn persönlich mit uns abholen.

 

Umschreibung all inclusive 1.200,00 Euro


Sie brauchen folgende Unterlagen:

  • Personalausweis (mindestens noch 9 Monate gültig)
  • EU-Krankenversicherungskarte

Rechtliches

01.03.2012EUGH AZ. C‑467/10 zum 19.01.2009




ein ausländischer EU-Führerschein "wenn ordentlich mit Wohnsitz erworben" muss trotz deutscher MPU Auflage auch nach dem 19.01.2009 erteilt, in Deutschland anerkannt werden.




Vorlage des LG Gießen an den EUGH - es geht um die Anerkennung eines im EU-Ausland erworbenen EU-Führerscheins, der trotz deutscher MPU Auflage im EU-Ausland erworben wurde und nach dem 19.01.2009 erteilt wurde.





Bisher hat Deutschland in den meisten Bundesländern z.B. Bayern, BaWÜ, NRW, Niedersachsen etc. einen EU-Führerschein der im EU-Ausland erworben wurde nur deshalb aberkannt weil dieser nach dem 19.01.2009 erteilt wurde, ab diesem Datum gilt ein Paragraph 11/4 in der neuen 3. EU Führerscheinrichtlinie, den es zwar fast identisch schon in der 2. EU-FS Richtlinie gab und besagt das wenn "auf deutsch" eine MPU Auflage besteht und ein anderer EU Staat erteilt einen Führerschein, dieser dann hier in Deutschland nicht anerkannt werden muss.



Jedoch hat der EUGH diesen Paragraph in der 2. EU-FS Richtlinie, der bis zum 18.01.2009 galt, soweit eingeschränkt, das dieser praktisch nicht anwendbar war, ab dem 19.01.2009 galt dann der neue Paragraph 11/4 der 3. EU-FS Richtlinie, der im Kern der selbe geblieben ist, jedoch war es eben ein "NEUER" Paragraph und für die meisten Bundesländer gut genug, trotz der bisherigen Rechtsprechung des EUGH einen ausländischen EU Führerschein, der nach dem 19.01.2009 trotz deutscher MPU Auflage im EU Ausland erteilt wurde abzuerkennen.



DAS GEHT NUN NICHT MEHR - LAUT EUGH URTEIL VOM 01.03.2012 ist in diesem Punkt die "alte" 2. EU-FS Richtlinie auf die neue 3. EU-FS Richtlinie übertragbar.
www.lexetius.com/2012,472



Das bedeutet, dass ein ausländischer EU Führerschein auch nach dem 19.01.2009 mit ordentlichem Wohnsitz erteilt, trotz deutscher MPU Auflage in ganz Deutschland anerkannt werden muss.



Dieses Urteil wurde durch eine ganz aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes noch einmal bestätigt!
Az. C - 419/10
www.lexetius.com/2012,1316

Referenzen/Aktuell Führerscheine 2016/2017

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung

Der Schutz und die Sicherheit von persönlichen Daten hat bei uns eine hohe Priorität. Daher halten wir uns strikt an die Regeln des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nachfolgend werden Sie darüber informiert, welche Art von Daten erfasst und zu welchem Zweck sie erhoben werden:

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

Daniel Haufe


Agentur Argon12


Studentska 1263
431 11 Jirkov

Tel.:  00420/702658935
Mobil: 0160/93514815


Email: info@fuehrerschein-keine-mpu.de

Umsatzsteuer IC:01298135

Ihre Betroffenenrechte

Unter den angegebenen Kontaktdaten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:

· Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,

· Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,

· Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,

· Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen,

· Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und

· Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

1. Datenübermittlung /Datenprotokollierung

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2. Nutzung persönlicher Daten

Persönliche Daten werden nur erhoben oder verarbeitet, wenn Sie diese Angaben freiwillig, z.B. im Rahmen einer Anfrage mitteilen. Sofern keine erforderlichen Gründe im Zusammenhang mit einer Geschäftsabwicklung bestehen, können Sie jederzeit die zuvor erteilte Genehmigung Ihrer persönlichen Datenspeicherung mit sofortiger Wirkung schriftlich (z.B. per E-Mail oder per Fax) widerrufen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, eine Weitergabe ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich.

3. Auskunft, Änderung und Löschung Ihrer Daten

Gemäß geltendem Recht können Sie jederzeit bei uns schriftlich nachfragen, ob und welche personenbezogenen Daten bei uns über Sie gespeichert sind. Eine entsprechende Mitteilung hierzu erhalten Sie umgehend.

4. Sicherheit Ihrer Daten

Ihre uns zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden durch Ergreifung aller technischen sowie organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen so gesichert, dass sie für den Zugriff unberechtigter Dritter unzugänglich sind. Bei Versendung von sehr sensiblen Daten oder Informationen ist es empfehlenswert, den Postweg zu nutzen, da eine vollständige Datensicherheit per E-Mail nicht gewährleistet werden kann.

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8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 430 04 Chomutov, Tschechische Republik.

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